Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bin-Mobil für die Beratung und Unterstützung bei der Installation einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
1. Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) liegen sämtlichen Verträgen über die Beratung und Unterstützung bei der Installation einer Ladeinfrastruktur und die Beschaffung von Elektrofahrzeugen zugrunde, die zwischen Bin-Mobil | Greutweg 17, D-71155 Altdorf (nachfolgend der „Auftragnehmer“) und dem Kunde geschlossen werden.
1.2 Für die gesamte Geschäftsverbindung (einschließlich künftiger Geschäfte, bei laufenden Geschäftsbeziehungen) gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Bedingungen des Kunden werden von dem Auftragnehmer nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis sowie diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3 Kunden sind typischerweise Eigentümer der vertragsgegenständlichen Liegenschaft (dies schließt auch Personenmehrheiten einschließlich Wohnungseigentümergemeinschaften oder Sondereigentümer ein), Verwalter bzw. Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften, Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer oder Vertreter kommunaler Einrichtungen.
1.4 Die gemäß Auftrag vereinbarten vertragsgegenständlichen Leistungen umfassen insbesondere die Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bzw. bei der Beschaffung von Elektrofahrzeuge. Details der vertragsgegenständlichen Leistungen werden projekt- bzw. phasenspezifisch zwischen Auftragnehmer und Kunden gesondert vereinbart.
2. Vertragsschluss
2.1 Die durch den Auftragnehmer unterbreiteten Angebote über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden gemäß dem Angebot des Auftragnehmers.
2.2 Mit seiner auf das Angebot des Auftragnehmers folgenden Bestellung gibt der Kunden ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung des Kunden durch Erteilung einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annimmt, spätestens jedoch, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen beginnt.
2.4 Soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart, ist für sämtliche Erklärungen der Parteien gemäß dieser
Ziffer 2 die Textform ausreichend.
3. Grundsätzliche Leistungspflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer berät und unterstützt den Kunden bei der Planung und Umsetzung einer Ladeinfrastruktur bzw. der Beschaffung von Elektrofahrzeugen. Er übernimmt im Auftrag des Kunden Planungs- und Abstimmungsarbeiten – gemäß gesonderter Detailabstimmung z. B. beim Einholen und Sichten von Angeboten bei Fachfirmen, Vorort-Unterstützung bei der Besichtigung/Analyse von Liegenschaften.
3.2 Der Auftragnehmer handelt nur in dem Umfang im Auftrag des Kunden sofern hiervon keine Rechtsgeschäfte bzw. vertraglichen Vereinbarungen betroffen sind.
3.3 Der Auftragnehmer gibt im Zusammenhang mit der Leistungserbringung keine Rechtsberatung bzw. steuerrechtliche Beratung – diese müssen vom Kunden bei Bedarf gesondert eingeholt werden. Der Auftragnehmer kann hier nur unterstützend tätig werden.
3.4 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei der Projektvorbereitung/-planung durch eine erste allgemeine und kostenlose Informationskampagne z. B. im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung.
3.5 Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunden verpflichtet sich auf Verlangen des Auftragnehmers auch sämtliche weiteren Mitwirkungspflichten zu erfüllen, die zwischen den Parteien entweder projektbezogen vereinbart werden oder in sonstiger Weise für die bestimmungsgemäße Vertragsdurchführung erforderlich oderzweckmäßig sind. Dies gilt insbesondere auch für die Abgabe und Empfangnahme von Erklärungen im Verhältnis zu Dritten wie z.B. Netzbetreibern oder anderen Grundstückseigentümern.
4.2 Sämtliche Mitwirkungspflichten des Kunden werden von diesem unentgeltlich erbracht; insbesondere schuldet der Auftragnehmer für die Dauer des Vertragsverhältnisses dem Kunden kein Entgelt z. B. für die Nutzung von Einrichtungen oder Anlagen, die zur Leistungserbringungen erforderlich sind.
5. Vertragslaufzeit / Kündigung
5.1 Wird der Auftragnehmer mit einer Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung beauftragt, gilt der Vertrag bis zum Abschluss der vereinbarten projekt- bzw. phasenspezifisch Leistungserbringung. Er endet jedoch spätestens mit der ordentlichen Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bzw. der Elektrofahrzeuge.
5.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
6. Entgelte und Zahlungsbedingungen
6.1 Der Kunden zahlt für die vertragsgegenständlichen Leistungen die gemäß Ziffer 2 dieser AGB. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Satz in Rechnung gestellt.
6.2 Der Kunden erhält über die zu zahlenden Entgelte eine Rechnung. Die Rechnung wird dem Kunden elektronisch an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Sämtliche Entgelte sind durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
6.3. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunden bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
6.4 Bei Teilleistungen steht ein Anspruch auf entsprechende Teilzahlungen zu.
6.5 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
7. Haftung
7.1 Soweit sich aus diesen AGB nichts Anderweitiges ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen bzw. Pflichtverletzungen der mit der Umsetzung einer Ladeinfrastruktureinrichtung bzw. mit der Lieferung von Elektrofahrzeugen beauftragten Firmen.
8. Nutzungsrechte
8.1 An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer das Eigentums- und Urheberrecht uneingeschränkt vor. Der Kunden darf diese Unterlagen Dritten nur im Einvernehmen des Auftragnehmers zugänglich machen. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen, Berechnungen und andere Unterlagen – einschließlich etwaiger Vervielfältigungsstücke – sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
9. Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Die zum Zwecke der Leistungserbringung angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom Auftragnehmer nur zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet.
9.3 Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer finden sich in der Datenschutzerklärung.
10. Speicherung
10.1 Der Vertragstext wird zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages in digitaler Form gespeichert und für 3 Jahre aufbewahrt. Der Vertragstext wird dem Kunden außerdem sofort nach Vertragsschluss per E-Mail inklusive sämtlicher Vertragsbedingungen zugesandt.
11. Verjährung
11.1 Mängelansprüche und Haftungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten.
11.2 Der Beginn der Verjährung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
Bin-mobil
Stefan Binder
Greutweg 17
D-71155 Altdorf
E-Mail: bin-mobil@online.de
Tel.: +49176 10509203
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.